Häufige Fragen

In dieser Rubrik geben wir Antworten auf Fragen, die uns häufig von unseren Kundinnen und Kunden gestellt werden.

Wenn auch Sie eine Frage haben, scheuen Sie sich nicht, diese zu stellen. Denn nur so können wir auf dieser Seite diejenigen Fragen aufgreifen, die für eine Vielzahl unserer Kundinnen und Kunden von Interesse sind.

 

Per E-Mail stellen Sie Ihre Frage an folgende Adresse: info@wohnbau-rheinfelden.de

Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung bei der Wohnbau?

Um als Bewerber/in für eine Wohnung registriert zu sein, ist es notwendig, unseren Wohnungsinteressentenbogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben persönlich in unserer Vermietungsabteilung abzugeben. Wann Ihnen ein adäquates Wohnungsangebot gemacht werden kann, hängt von der aktuellen Entwicklung am Wohnungsmarkt ab. Nur in Ausnahmefällen wird dies sofort der Fall sein können.

ONLINE-INTERESSENTENBOGEN

Sind mit der Wohnungsbewerbung Kosten verbunden?

Nein. Für die Wohnungsbewerbung entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einer Wohnungsvermittlung fällt neben der Miete und der Nebenkostenvorauszahlung lediglich eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten an. Dieser Betrag wir Ihnen nach einer ordnungsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses einschließlich Zinsen wieder zurückgezahlt.

Wer kann eine Wohnung mieten?

Wir verfügen fast ausschließlich über frei finanzierte Wohnungen, die grundsätzlich von jedem Interessent gemietet werden können. Bei der Vergabe einer Mietwohnung berücksichtigen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten die bereits vorhandenen Strukturen in den einzelnen Wohnanlagen. Zwingende Einschränkungen bezüglich der Wohnungsgröße oder der Einkommensverhältnisse bestehen dabei nicht.

Welche Kosten außer der Nettomiete fallen im Rahmen eines Mietvertrages noch an?

Betriebskostenvollumlage. Das heißt, sämtliche in der Betriebskostenverordnung genannten Positionen werden, sofern sie tatsächlich anfallen, abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.

Wie lang ist meine Kündigungsfrist, wenn ich das Mietverhältnis wieder beenden möchte?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt somit 3 Monate. Selbstverständlich werden wir immer bemüht sein, das Mietverhältnis mit Ihnen auf Wunsch vorzeitig zu beenden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass wir einen geeigneten Nachmieter für Ihre Wohnung finden. Bei der Suche eines Nachmieters konzentrieren wir uns immer erst auf unsere Wohnungsinteressentendatei.

Wie kann ich Heizenergie sparen?

Heizenergie wird immer teurer! Ein Grad mehr in der ganzen Wohnung bedeutet ca. 6 % mehr Energiekosten. Stellen Sie die Heizung nie höher als nötig ein und heizen Sie Ihre Räume unterschiedlich. Flur, Küche und Schlafzimmer brauchen nicht so warm zu sein wie das Wohnzimmer.

Tipps:

Folgende Temperaturen werden empfohlen:

Küche 18 °C
Diele oder Flur 15 °C
Bad 23 °C
Schlafzimmer 18 °C
Kinderzimmer 20 °C
Wohnzimmer 21 °C

 

Die Sonne heizt kostenlos mit!

Lassen Sie die Wintersonne ungehindert durch die Scheiben scheinen.

5°C  Raumtemperatur nachts weniger sind ausreichend. Vorhänge, und falls vorhanden Rollos vor die Fenster ziehen – aber nicht vor die Heizkörper, das hält die Wärme zurück.

Kein Dauerlüften, sondern kurz und kräftig lüften!

Lüften Sie täglich mindestens 3 – 4 mal für 10 Minuten – achten Sie auf Durchzug!

Heizkörper nicht verdecken! Die Warmluft muss von den Heizkörpern frei in den Raum zirkulieren können.

Temperaturgefälle von Raum zu Raum vermeiden. Innentüren möglichst schließen.

Viel Erfolg und Spaß beim Sparen!

Was tun bei Schimmel?

Durch dichte Fenster kommt es oft zu einem Schimmelpilzbefall in den Wohnungen. Dieser Befall birgt eine Gefahr für Ihre Gesundheit, er kann Allergien, Atemwegserkrankungen und Infektionen verursachen.

Anzeichen für übermäßige Feuchtigkeit in der Wohnung sind Kondenswasser an den Fensterscheiben und dunkle Flecken an der Wand oder Decke. Die Feuchtigkeit entsteht durch Kochen, Waschen, Duschen, Baden etc. Die Raumluft kann nur eine begrenzte Menge an Feuchtigkeit aufnehmen und der "Rest" staut sich im Raum und kondensiert an kühlen Flächen (meist Außenwände). Deshalb gilt: Je weniger Luftfeuchtigkeit, desto besser.

Daher gilt vorbeugen: Lüften Sie 3 - 4 mal täglich etwa 10 Minuten, bitte nicht das Fenster in Kippstellung, sondern kurz und kräftig lüften.

 

Darf ich eine Markise auf dem Balkon anbringen?

Die Anbringung einer Markise ist grundsätzlich erlaubt. Bei der Entscheidung für die Farbe sollten zurückhaltende Farbtöne (z.B. grau/weiß) gewählt werden. Die Kosten für die Markise sowie deren Anbringung trägt der Mieter.

Dürfen Seitenteile oder ein seitlicher Windschutz auf dem Balkon angebracht werden?

Grundsätzlich ist das Anbringen von transparenten und stabilen Ausführungen von Seitenteilen und Windschutzteilen auf dem Balkon erlaubt. Die Kosten trägt der Mieter.

Darf ich eine Satellitenanlage installieren?

Nur mit unserer Genehmigung. Keine Genehmigung wird erteilt, wenn die Satellitenanlage an der Gebäudefassade, auf dem Dach oder am Balkongeländer angebracht wird. Grundsätzlich werden Genehmigungen nur erteilt, wenn über das Breitbandkabelnetz keine muttersprachlichen Programme zu empfangen sind oder die Satellitenanlage mobil auf dem Balkon installiert werden kann, ohne dass sie von außen sichtbar ist.

Wo kann ich eine Chipkarte zur Nutzung der Müllschleuse beantragen?

Bei der Abfallwirtschaft des Landkreises in Lörrach oder im Bürgerbüro (Erdgeschoss Rathaus) der Stadt Rheinfelden. Die Auslieferung kann bis zu 2 Wochen dauern.

Was sind meine Reinigungspflichten im Rahmen der Großen Kehrwoche?

Falls die Arbeiten nicht an eine Fremdfirma vergeben sind, gehören folgende Reinigungstätigkeiten dazu:

  • Fegen des Allgemeinbereichs auf dem Speicher und im Keller.
  • Fegen und feuchtes Aufwischen der Keller- und Speichertreppe.
  • Fegen und Reinigen der Außenanlagen.

Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Mit dem Gas- oder Kohlegrill ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten. Das Grillen mit dem Elektrogrill ist erlaubt, wenn dies nicht täglich oder mehrmals wöchentlich geschieht.

Welche Ruhezeiten sind einzuhalten?

Die Mittagsruhezeit besteht werktäglich von 13.00 - 15.00 Uhr und die Nachtruhezeit von 22.00 - 7.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist eine Mittagsruhezeit von 12.00 - 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 18.00 - 8.00 Uhr einzuhalten.

Was darf alles im Treppenhaus abgestellt werden?

Da das Treppenhaus aus Brandschutzgründen im Notfall als Flucht- und Rettungsweg dient, dürfen dort keinerlei Gegenstände wie Schuhschränke, Pflanzen, Fahrräder, etc. abgestellt werden. Das gilt auch für Bilder und sonstiges Dekorationsmaterial. Wer sich nicht an diese Regelung hält, für den kann im Schadensfall eine Mithaftung geltend gemacht werden.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden
Rheinbrückstraße 7
79618 Rheinfelden (Baden)

Telefon: 07623 / 7206-0
Telefax: 07623 / 7206-10
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Wir sind für Sie telefonisch erreichbar
Montag - Freitag          08:00 - 12:00 Uhr
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