In dieser Rubrik geben wir Antworten auf Fragen, die uns häufig von unseren Kundinnen und Kunden gestellt werden.
Da das Treppenhaus aus Brandschutzgründen im Notfall als Flucht- und Rettungsweg dient, dürfen dort keinerlei Gegenstände wie Schuhschränke, Pflanzen, Fahrräder, etc. abgestellt werden. Das gilt auch für Bilder und sonstiges Dekorationsmaterial. Wer sich nicht an diese Regelung hält, für den kann im Schadensfall eine Mithaftung geltend gemacht werden.
Die Mittagsruhezeit besteht werktäglich von 13.00 - 15.00 Uhr und die Nachtruhezeit von 22.00 - 7.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist eine Mittagsruhezeit von 12.00 - 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 18.00 - 8.00 Uhr einzuhalten.
Mit dem Gas- oder Kohlegrill ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten. Das Grillen mit dem Elektrogrill ist erlaubt, wenn dies nicht mehrmals wöchentlich geschieht.
Falls die Arbeiten nicht an eine Fremdfirma vergeben sind, gehören folgende Reinigungstätigkeiten dazu:
- Fegen des Allgemeinbereichs auf dem Dachboden und im Keller.
- Fegen und feuchtes Aufwischen der Keller- und Dachbodentreppe.
- Fegen und Reinigen der Außenanlagen.
Bei der Abfallwirtschaft des Landkreises in Lörrach oder im Bürgerbüro (Erdgeschoss Rathaus) der Stadt Rheinfelden. Die Auslieferung kann bis zu 2 Wochen dauern.
Nur mit unserer Genehmigung. Keine Genehmigung wird erteilt, wenn die Satellitenanlage an der Gebäudefassade, auf dem Dach oder am Balkongeländer angebracht wird. Grundsätzlich werden Genehmigungen nur erteilt, wenn über das Breitbandkabelnetz keine muttersprachlichen Programme zu empfangen sind oder die Satellitenanlage mobil auf dem Balkon installiert werden kann, ohne dass sie von außen sichtbar ist.
Grundsätzlich ist das Anbringen von transparenten und stabilen Ausführungen von Seitenteilen und Windschutzteilen auf dem Balkon erlaubt. Die Kosten trägt der Mieter.
Wenn Sie eine Markise anbringen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Objektbetreuer in Verbindung. Bei der Entscheidung für die Farbe sollten zurückhaltende Farbtöne (z.B. grau/weiß) gewählt werden. Die Kosten für die Markise sowie deren Anbringung trägt der Mieter.
Durch dichte Fenster kommt es oft zu einem Schimmelpilzbefall in den Wohnungen. Dieser Befall birgt eine Gefahr für Ihre Gesundheit. Er kann Allergien, Atemwegserkrankungen und Infektionen verursachen.
Anzeichen für übermäßige Feuchtigkeit in der Wohnung sind Kondenswasser an den Fensterscheiben und dunkle Flecken an der Wand oder Decke. Die Feuchtigkeit entsteht durch Kochen, Waschen, Duschen, Baden etc. Die Raumluft kann nur eine begrenzte Menge an Feuchtigkeit aufnehmen. Die restliche Feuchtigkeit staut sich im Raum und kondensiert an kühlen Flächen (meist Außenwände). Deshalb gilt: Je weniger Luftfeuchtigkeit, desto besser.
Daher vorbeugen: Lüften Sie 3-4 mal täglich für etwa 10 Minuten. Das Fenster bitte nicht in Kippstellung, sondern kurz und kräftig lüften.
- Küche: 18°C
- Diele/Flur: 15°C
- Bad: 23°C
- Schlafzimmer: 18°C
- Kinderzimmer: 20°C
- Wohnzimmer: 21°C
Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt somit 3 Monate. Selbstverständlich werden wir immer bemüht sein, das Mietverhältnis mit Ihnen auf Wunsch vorzeitig zu beenden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass wir einen geeigneten Nachmieter für Ihre Wohnung finden.
Neben der Nettomiete fällt die Betriebskostenvollumlage an. Das heißt, sämtliche in der Betriebskostenverordnung genannten Positionen werden, sofern sie tatsächlich anfallen, abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.
Wir verfügen fast ausschließlich über frei finanzierte Wohnungen, die grundsätzlich von jedem Interessenten gemietet werden kann. Bei der Vergabe einer Mietwohnung berücksichtigen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten die bereits vorhandenen Strukturen in den einzelnen Wohnanlagen.
Nein. Für die Wohnungsbewerbung entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einer Wohnungsvermittlung fällt neben der Miete und der Nebenkostenvorauszahlung lediglich eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten an. Dieser Betrag wir Ihnen nach einer ordnungsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses einschließlich Zinsen wieder zurückgezahlt.
Um als Bewerber für eine Wohnung registriert zu sein, ist es notwendig, unseren Online-Interessentenbogen vollständig ausgefüllt abzusenden. Wann Ihnen ein adäquates Wohnungsangebot gemacht werden kann, hängt von der aktuellen Entwicklung am Wohnungsmarkt ab. Nur in Ausnahmefällen wird dies sofort der Fall sein können.
Sie haben eine Frage?
Scheuen Sie sich nicht, uns Ihre Frage zu stellen. Nur so können wir auf dieser Seite die Fragen aufgreifen, die für eine Vielzahl unserer Kundinnen und Kunden von Interesse sind.
Schicken Sie Ihre Frage gerne an: info@wohnbau-rheinfelden.de