Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wohnbau-rheinfelden.de.

Verbraucherinformation nach Artikel 246 EGBGB

Name und Anschrift des Unternehmens:
Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden
Rheinbrückstraße 7
79618 Rheinfelden

Tel.: 07623 / 7206-0
Fax: 07623 / 7206-10
Internet: www.wohnbau-rheinfelden.de
E-Mail: info@wohnbau-rheinfelden.de

Geltende Barrierefreiheitsanforderungen

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden arbeitet stetig daran, ihre Website gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „BFSG“), sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (nachfolgend „BFSGV“), barrierefrei zu gestalten.

In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem BFSG für Dienstleistungen aus § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV.

Als technische Anforderung zur Barrierefreiheit verfolgt Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die Erfüllung der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Richtlinie) in der Version 2.2 Konformitätsstufe AA so zu gestalten, dass sie auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, 
bedienbar, verständlich und robust aufgebaut sind.

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden hat zur Umsetzung dieser Voraussetzungen diese Webseite Anwendung mittels der folgenden Maßnahmen barrierefrei gestaltet:

  • Auf Grundlage eines Website Audits eines IT Dienstleisters

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbeurteilung. Die Bewertung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.2).

Auf Grundlage dieser Bewertung ist die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden zu dem Schluss gekommen:

Diese Webseite ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen zum größten Teil mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Verlinkte Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei. Wir erhöhen den Anteil barrierefreier Dokumente. Aufgrund der Menge von Dokumenten und unterschiedlicher Quellen nimmt die Arbeit daran einige Zeit in Anspruch.
  • Videos haben nur teilweise textliche Alternativen durch Untertitel und keine Audiodeskription. Bei neu hergestellten Videos verbessern Untertitel die Zugänglichkeit. Das Video auf der Startseite dient dabei als dekoratives Element und ist nichts zwingend zum Verständnis des Inhaltes notwendig.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen sind, nutzen Sie unser Barriere-melden Kontaktformular, anderenfalls können Sie diese gerne über folgende Wege melden:

Tel.: 07623 / 7206-0
E-Mail: info@wohnbau-rheinfelden.de

Marktüberwachungsbehörde

Darüber hinaus besteht für alle Anliegen zum BFSG die Kontaktmöglichkeit zur Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die Kontaktdaten der MLBF lauten:

MLBF 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.11.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 14.11.2025 überprüft.